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Familien endlich entlasten!

Wer Kinder grosszieht, erbringt für die Gesellschaft eine besondere Leistung. Das soll honoriert werden. Zudem entschärft die Vorlage den Fachkräftemangel und setzt Anreize, vor allem Frauen im Arbeitsprozess zu halten.

  • Die finanzielle Belastung der Familien nimmt zu, man beachte nur die hohen Krankenkassenprämien. Entlasten wir sie! Über 900’000 Familien profitieren von dieser Vorlage.
  • Eltern sollen nicht aus steuerlichen Gründen darauf verzichten müssen, berufstätig zu sein. Arbeit muss sich lohnen!
  • Es werden alle Familien entlastet, unabhängig davon, ob die Kinder in der KiTa oder zuhause betreut werden.

Du willst eine noch bessere Vereinbarkeit? Dann sag am 27. September auch JA zum zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

Worum es geht

Die Gesetzesrevision beinhaltet zwei Anpassungen:

  • Eltern sollen künftig die effektiven Kosten für die familienergänzende Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer (DBST) bis maximal 25’000 Franken pro Jahr und Kind vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Betrag bei 10’100 Franken.
  • Das Parlament hat auf Einzelantrag von CVP-Nationalrat Philipp Kutter zusätzlich den allgemeinen Kinderabzug bei der DBST von 6500 Franken auf 10’000 Franken erhöht.

Die Revision erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI), die zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Die Erwerbsanreize werden gestärkt, insbesondere für gut qualifizierte Mütter. Die erwarteten Steuerausfälle belaufen sich insgesamt auf 350 Millionen Franken.

Die SP hat am 7. Oktober 2019 das Referendum gegen die Gesetzesvorlage ergriffen. Das Referendum wurde am 14. Januar 2020 eingereicht.

Deshalb setzt sich die CVP für ein JA ein:

Entlastung der Familien

Wer Kinder grosszieht, erbringt für die Gesellschaft eine besondere Leistung. Die finanzielle Belastung der Familien nimmt allerdings zu, man beachte nur die Erhöhung der Krankenkassenprämien und die steigenden Mieten. Deshalb haben seit 2014 viele Kantone neben dem Abzug für externe Kinderbetreuungskosten auch die pauschalen Kinderabzüge erhöht oder eine solche Erhöhung ist in Prüfung. Mit der Erhöhung des Kinderabzugs auf Bundesebene werden alle Familien – unabhängig vom Erziehungsmodell – entlastet, was jetzt besonders im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Krise eine willkommene Erleichterung ist.

Bekämpfung des Fachkräftemangels

Neben der Entlastung der Familien wird durch die Erhöhung des Kinderabzuges und des Abzugs für die Kinderdrittbetreuung auch der Fachkräftemangel entschärft. Wenn es sich finanziell wieder lohnt, dass beide Elternteile ein Einkommen erzielen, bleiben eher beide berufstätig. So profitiert auch der Arbeitsmarkt von dieser Steuererleichterung.

Denn Zweitverdiener überlegen es sich zweimal, ob sich mehr arbeiten lohnt. Die Erhöhung der Abzugsfähigkeit ist eine Investition in eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die sich über höhere Kaufkraft, Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge auszahlt.

Der Mittelstand profitiert

Mit dieser Vorlage sollen insbesondere jene rund 900’000 Familien entlastet werden, die sonst von keinen Abzügen profitieren können. Sie bezahlen sowohl hohe Steuern, hohe Krankenkassenprämien wie auch die Kosten der Kinderdrittbetreuung vollständig selbst.

44 Prozent der Familien in der Schweiz bezahlen keine direkte Bundessteuer. Um diese Familien mit knappem Budget zu unterstützen gibt es, neben dem Erlass der direkten Bundes- und Vermögenssteuer, verschiedene bewährte Instrumente wie beispielsweise: individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien, sozial abgestufte Tarife in der familienexternen Kinderbetreuung und leichteren Zugang zu Genossenschaftswohnungen. Diese Unterstützung ist richtig und wichtig und wird nicht in Frage gestellt. Mit der vorliegenden Vorlage sollen nun jene rund 900’000 Familien entlastet werden, die sowohl hohe Steuern bezahlen als auch die Krankenkassenprämien vollständig selbst finanzieren.

Das Bundesamt für Statistik definiert den Mittelstand als jene Haushalte, die zwischen 70 und 150 Prozent des mittleren Einkommens verdienen. Gemäss den jüngsten Zahlen betrifft das Familien mit einem Gesamteinkommen zwischen rund 100’000 und 210’000 Franken jährlich. Aber auch Alleinerziehende können bei einem Einkommen ab 100‘000 Franken von substantiellen Abzügen bei den Steuern profitieren. Die Entlastung kommt also allen Eltern des Mittelstandes zu Gute, die ansonsten von keinen Vergünstigungen profitieren können. Egal nach welchem Familienmodell sie leben.

Die Kosten sind tragbar

Auch in der heutigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Ziel. Die Steuererleichterung ist eine kleine Wertschätzung zugunsten der Familien, die eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Das jährliche Budget des Bundes beträgt 75 Milliarden Franken. Die Kosten der Vorlage sind mit 382 Millionen auch in der jetzigen wirtschaftlichen Situation durchaus verkraftbar.

Empfehlung

  • Der Ständerat verabschiedete das Gesetz am 27.9.2019 mit 25 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
  • Der Nationalrat verabschiedete das Gesetz am 27.9.2019 mit 132 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
  • Die CVP-Bundeshausfraktion unterstützt das Gesetz einstimmig.
  • Die Delegierten der CVP Schweiz empfehlen die Vorlage mit 141 zu 17 Stimmen bei 10 Enthaltungen zur Annahme.

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